„Famulatur“ ist einfach nur ein schöneres Wort für „Praktikum“ (famulus, lat. Diener, Gehilfe). In der Approbationsordnung werden die näheren Bedingungen der Famulatur festegelegt:
§3 (1) Durch die Famulatur soll der Auszubildende mit den pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht werden. Außerdem soll er Einblick in die Organisation und Betriebsabläufe, sowie in die Rechtsvorschriften für Apotheker und in die Fachsprache erhalten.
§3 (2) Die Famulatur ist während der lehrveranstaltungsfreien Zeiten des Studiums vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung unter Leitung eines Apothekers ganztägig abzuleisten. Mindestens vier Wochen der Famulatur sind in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, abzuleisten; die übrige Zeit kann wahlweise auch in
1. einer Krankenhaus- oder Bundeswehrapotheke
2. der Pharmazeutischen Industrie
3. einer Arzneimitteluntersuchungsstelle oder einer vergleichbaren Einrichtung einschließlich solcher der Bundeswehr
abgeleistet werden. Die in Satz 2 letzter Halbsatz genannte Zeit kann auch in vergleichbaren Einrichtungen in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens abgeleistet werden. Eine Ableistung in Abschnitten von mindestens vier Wochen ist zulässig.
§3 (3) Für Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure und pharmazeutisch-technische Assistenten entfällt die Famulatur.
(Ausschnitt aus der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) vom 19. Juli 1989 geändert durch die Zweite Verordnung vom 14. Dezember 2000 (BGBl. S. 1714)])
Im Einzelnen sollen dem Famulus fünf Arbeitsbereiche während seines Praktikums in der öffentlichen Apotheke vertraut gemacht werden:
Fertigarzneimittel: Mitarbeit im Aufgabenbereich des/der pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
Rezeptur, Defektur: Herstellung von Teemischungen, Salben, Lösungen und anderen Zubereitungen nach NRF oder vergleichbaren Vorschriften.
Arzneimitteluntersuchungen: Identitätsprüfungen, Reinheits- und Gehaltsbe-stimmungen von Chemikalien und Drogen unter Aufsicht des Apothekers
Rechtsvorschriften: Einblick in die Apothekenbetriebsordnung und andere wichtige Rechtsvorschriften.
Terminologie: Kennenlernen wichtiger Fachausdrücke für Gerätschaften und Arbeitsvorgänge in der Apotheke.